Mietbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen, Büros, Meeting-, Seminar- und Schulungsräumen sowie über die Geschäftsadresse mit Postannahme von Workspace Harsefeld, Kristina Hartwich, Rümelswiese 5, 21698 Harsefeld (nachfolgend „Vermieterin“).
(2) Das Angebot der Vermieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Mieter“).
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, die Vermieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website ist unverbindlich. Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder Telefon – auch mit Auswahl eines Wunschzeitraums im Kalender – ist noch keine verbindliche Buchung.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vermieterin die Buchung in Textform (E-Mail genügt) bestätigt. Bei der Geschäftsadresse mit Postannahme kommt der Vertrag nach Abstimmung des Leistungsumfangs mit der Bestätigung oder Unterzeichnung der Vereinbarung zustande.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragsinhalt erhält der Mieter mit der Buchungsbestätigung in Textform.
§ 3 Leistungen und Nutzung
(1) Die Vermieterin überlässt dem Mieter den gebuchten Arbeitsplatz bzw. Raum für die vereinbarte Zeit zur vertragsgemäßen Nutzung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und der Leistungsbeschreibung auf der Website.
(2) Im Preis enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, WLAN sowie Kaffee, Tee und Wasser. Küche und WC stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Monitor, Tastatur und weitere Ausstattung stehen nach Verfügbarkeit bereit; ein Anspruch auf bestimmte Geräte besteht nicht. Reinigung und zusätzliche Leistungen erfolgen nach Vereinbarung.
(3) Die Nutzungszeiten für einen halben oder ganzen Tag werden bei der Buchung vereinbart. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus ist nur nach Absprache möglich und wird zusätzlich berechnet. Auf- und Abbau (z. B. von Bestuhlung oder Technik) erfolgen innerhalb der gebuchten Zeit.
(4) Die Personenzahl darf die für den jeweiligen Raum angegebene Höchstzahl nicht überschreiten (Workspace 1–4 Personen, Team-Büro 2–4 Personen, Meetingraum bis zu 12 Personen, Seminar- und Schulungsraum bis zu 40 Personen, abhängig von der Bestuhlung).
(5) Die Vermieterin darf dem Mieter einen gleichwertigen Ersatzraum zur Verfügung stellen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und dem Mieter zumutbar ist.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Maßgeblich sind die Preise, die in der Buchungsbestätigung genannt werden.
(2) Raum- und Arbeitsplatzpreise gelten je halbem bzw. ganzem Tag. Arbeitsplätze werden je gebuchtem Arbeitsplatz, Räume je Raum berechnet. Servicekosten und zusätzliche Leistungen werden nach Vereinbarung berechnet.
(3) Die Vermieterin stellt dem Mieter eine Rechnung in Textform. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Mieter kann eine bestätigte Buchung bis 7 Tage vor Nutzungsbeginn in Textform kostenfrei stornieren.
(2) Bei Stornierung später als 7 Tage, aber mehr als 48 Stunden vor Nutzungsbeginn, werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Nutzungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Preises berechnet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung der Räume werden angerechnet.
(4) Kann die Vermieterin die vereinbarte Leistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Ausfall der Räume), nicht erbringen, informiert sie den Mieter unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung. Weitere Ansprüche des Mieters bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 8.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt oder mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
§ 6 Pflichten des Mieters, Hausordnung
(1) Der Mieter nutzt die Räume, Einrichtung und Ausstattung pfleglich und nur zum vereinbarten Zweck. Er nimmt Rücksicht auf andere Nutzer des Hauses.
(2) Die Räume sind aufgeräumt zu hinterlassen; verändertes Mobiliar ist zurückzustellen. Dekoration und Befestigungen an Wänden, Decken oder Möbeln sind nur nach vorheriger Absprache zulässig. Rauchen und offenes Feuer sind in den Räumen nicht gestattet.
(3) Eine Überlassung der Räume oder Arbeitsplätze an Dritte oder eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Vermieterin zulässig. Der Mieter darf die Räume nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen.
(4) Erhaltene Zugangsmittel (z. B. Schlüssel) sind sorgfältig aufzubewahren, nicht an Dritte weiterzugeben und nach der Nutzung zurückzugeben. Der Verlust ist der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen; die Kosten für Ersatz trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu vertreten hat.
(5) Bei Seminaren, Schulungen und Veranstaltungen ist der Mieter für den Inhalt der Veranstaltung sowie für erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und Abgaben (z. B. GEMA) selbst verantwortlich.
(6) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er über das bereitgestellte WLAN keine rechtswidrigen Inhalte abruft oder verbreitet und keine Rechte Dritter verletzt.
§ 7 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Schäden an den Räumen, der Einrichtung und der Ausstattung, die er, seine Mitarbeiter, Gäste oder Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursachen. Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.
(2) Der Mieter stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Räume durch den Mieter, seine Mitarbeiter, Gäste oder Teilnehmer entstehen, soweit der Mieter dafür verantwortlich ist.
§ 8 Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eingebrachte Sachen des Mieters, seiner Mitarbeiter und Gäste befinden sich auf eigene Gefahr in den Räumen; es besteht keine Obhutspflicht der Vermieterin. Für sie gilt die Haftung nach den Absätzen 1 und 2.
(4) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des WLAN wird nicht geschuldet. Der Mieter ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 9 Besondere Bedingungen für die Geschäftsadresse mit Postannahme
(1) Die Vermieterin stellt dem Mieter eine Geschäftsadresse in Harsefeld zur Verfügung und nimmt für ihn eingehende Post an. Welche weiteren Leistungen (z. B. Benachrichtigung, Abholung, Weiterleitung) vereinbart sind, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, die vor Vertragsabschluss abgestimmt wird. Sendungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung geöffnet.
(2) Der Grundpreis beginnt bei 55 € netto pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Servicekosten und zusätzliche Leistungen werden nach Vereinbarung berechnet.
(3) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Adresse für seine Zwecke (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Impressum, Behörden) zulässig ist. Die Vermieterin erteilt hierzu keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Mieter nutzt die Adresse nur für rechtmäßige Geschäftstätigkeiten.
(5) Die Vermieterin kann die Annahme von Sendungen ablehnen, die offensichtlich rechtswidrig, gefährlich, übermäßig sperrig oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind. Nach Vertragsende ist der Mieter verpflichtet, die Adresse unverzüglich bei Behörden, Geschäftspartnern und Registern zu ändern. Eine Nachsendung erfolgt nur nach Vereinbarung.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Harsefeld, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
